CHANIVA | Dein Ästhetikstudio in Villach

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Angaben unseres Internet-Angebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

Herausgeber:

CHANIVA by Chantale Schröder
10.Oktoberstraße 27
9500 Villach
Tel.: +43 677 61700999
E-Mail: info@chaniva.com

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Dienstleistungsunternehmens Chaniva – nachfolgend Berater genannt – mit seinem Vertragspartner – nachfolgend Auftraggeber genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, haben die einzelvertraglichen Regelungen Vorrang.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit nach Maßgabe der konkreten, einzelvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Der UB ist für Sozialabgaben oder steuerliche Belange verantwortlich und stellt den AG von etwaigen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem UB frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis über die Dienstleistungen kommt zustande, wenn der Auftraggeber einen Kundenauftrag (Angebot) erteilt und der Berater diesen annimmt. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrags (Angebot) zwei Wochen gebunden.

3.2 Der Vertragsgegenstand bzw. die genaue Aufgabenstellung wird im schriftlichen Auftrag beschrieben.

4 Dauer und Beendigung des Vertrages
4.1 Der Vertrag beginnt und endet zu dem individuell vereinbarten Termin.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Dabei wird eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn

der Kunde mit zwei fälligen, aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist und
diese Zahlungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet

der Kunde nach Vertragsschluss einen finanziellen Zusammenbruch erleidet (Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

5 Umfang der Leistungen, Pflichten der Vertragsparteien
5.1 Die vom UB zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die im Einzelnen aufgeführten Aufgaben gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der UB wird den AG regelmäßig über die Ergebnisse seiner Tätigkeit informieren. Die Vertragsparteien können im Vertrag einen Zeitplan für die Erbringung der Leistungen und ein geplantes Enddatum für die Fertigstellung der Leistungen vereinbaren.

5.3 Ist der UB tatsächlich nicht in der Lage, einen Auftrag wie vertraglich geschuldet zu erfüllen, so hat er dies dem AG unverzüglich mitzuteilen.

5.4 Der UB stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Geräte und das Personal zur Verfügung, wenn der AG nicht über solche Geräte oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn, im Einzelvertrag ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien werden sich bemühen, die andere Partei bei der Erfüllung der jeweiligen Verpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen durch Informationen, Auskünfte oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck stellt der Auftraggeber dem Berater die erforderlichen Materialien zur Verfügung, die gesondert angefordert werden können. Dazu gehören insbesondere Bilder, Imagevideos, Interviews und andere angeforderte Unterlagen. Der Berater ist bei der Bearbeitung und Beschaffung dieser Materialien behilflich. Der Auftraggeber stimmt der Verwendung solcher Materialien für sich und seine Mitarbeiter ausdrücklich zu und holt ggf. gesonderte Einwilligungen seiner Mitarbeiter ein.

5.5 Jede Partei kann von der anderen Partei schriftlich Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs verlangen. Der Förderungsnehmer hat nach Erhalt eines Änderungsverlangens zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung oder Ablehnung unverzüglich in Textform mitzuteilen und gegebenenfalls zu begründen. Erfordert ein Änderungswunsch des Förderungsnehmers eine umfangreiche Prüfung, so kann der Prüfungsaufwand dafür vom Consultant nach vorheriger Ankündigung verrechnet werden, wenn der Förderungsnehmer dennoch auf der Prüfung des Änderungswunsches besteht.

Die für eine Überprüfung und/oder Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden gegebenenfalls in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgehalten und treten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.

6. nutzungsrechte und urheberrechte
6.1 Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Nutzungsrecht an den im Kundenbereich der „Berater“ enthaltenen Anwendungen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des mit dem Auftraggeber individuell abgeschlossenen Vertrages und gilt für 6 Monate über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus.

6.2 Alle Rechte an der eingesetzten Software, an Marken, Titeln, Warenzeichen und Urheberrechten und sonstigen gewerblichen Rechten des Beraters verbleiben uneingeschränkt beim Berater.

6.3 Alle vom UB für den AG erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen unterliegen dem Urheberrecht des UB.

6.4 Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht an den vom UB auf Websites veröffentlichten Werbetexten/Anzeigen.

6.5 Der Auftraggeber garantiert, dass alle dem UB zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Der UB ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, einschließlich der Bild- und Textelemente und sonstiger Angaben, auf ihre inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit bzw. auf die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Kunde stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums in vollem Umfang frei.

6.6 Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbs- und sonstige presserechtliche Verantwortung für die Stellenanzeige(n), die Anzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelemente und die sonstigen an den Berater übermittelten Informationen. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er für alle von ihm an den Berater übermittelten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte alle erforderlichen Nutzungsrechte besitzt bzw. Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten ist oder über diese frei verfügen kann.

6.7 Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte wird stets zivilrechtlich verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

7. Referenznennung
7.1 Der Auftraggeber räumt dem UB das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die vom UB erbrachten Leistungen – im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit – zu beschreiben und im Zusammenhang mit einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dies umfasst u.a. die Verwendung von Logos des Auftraggebers, die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken und sonstigem Material, das im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zu journalistischen Darstellungs- und Werbezwecken in Print- und elektronischen Medien.

7.2 Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden, wobei berechtigte Interessen des Beraters zu berücksichtigen sind.

8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Leistungen sind fällig und werden zu dem im Einzelvertrag festgelegten Festpreis monatlich nach Fertigstellung oder bei Vereinbarung einer Vergütung nach Aufwand in Rechnung gestellt, es sei denn, im Vertrag ist eine andere Abrechnungsweise vereinbart.

8.2 Angegebene Schätzpreise für Leistungen nach Aufwand, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einem Kostenvoranschlag zugrundeliegenden Mengenschätzungen beruhen auf einer nach bestem Wissen vorgenommenen Beurteilung des Leistungsumfangs.

8.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

8.4 Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ein, ist der Consultant berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Die Verzugszinsen betragen 9 % p.a. über dem zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Basiszinssatz.

9 Haftung
9.1 Der UB haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien ist verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der UB ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Consultant in gleichem Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung für Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.

10 Gerichtsstand
Auf die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Es ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Chanivas Geschäftssitz.

Nach oben scrollen